Erdwärmesondenanlage


Wie erfolgt die Herstellung einer Anlage zur Gewinnung für Erdwärme?

 

  • Beauftragung der Bohrfirma oder Installateur zu den Tiefensonden. Dabei gibt es meist Formulare von den jeweiligen Bohrfirmen, die ausgefüllt werden müssen.
  • Folgende Tiefensonden-Anlagen laut § 31f Wasserrechtsgesetz 1959  sind im Anzeigeverfahren bewilligungspflichtig:
    • a) Innerhalb eines wasserrechtlich besonders geschützten Gebietes (Schutzgebiete für Wasserversorgungsanlagen, Schongebiete, Wasserwirtschaftliche Rahmenverfügungen)
    • b) Innerhalb eines geschlossenen Siedlungsgebietes ohne zentrale Trinkwasserversorgung (Man kann dann von einem geschlossenen Siedlungsgebiet ohne zentrale Trinkwasserversorgung sprechen, wenn mindestens 10 Brunnen oder Quellen in einem Umkreis von 150 m um den Anlagenstandort vorhanden sind).
    • c) Innerhalb von Gebieten mit gespannten und artesisch gespannten Grundwasser-vorkommen (Artesisch gespanntes Grundwasser steht unter Druck und tritt bei Anbohren über das Geländeniveau aus.)
    • d) Wenn die Sonden tiefer als 300m reichen
  • Tiefsonden sind daher bewilligungsfrei, wenn die oben erwähnten Bedingungen nicht auftreten.
  • Wenn Tiefensonden anzeigepflichtig sind, müssen folgende Verfahrensschritte eingehalten werden:
    • 1. Einbringen der Anzeige mit Projektsunterlagen, mindestens 3 Monate vor Baubeginn mit einer Bauvollendungsfrist (max. 3 Jahre)
    • 2. Nach 3 Monaten ab Einbringen der Anzeige gilt die Bewilligung als erteilt - ohne Bewilligungsbescheid.
    • 3. Überprüfung der Anzeige über ordnungsgemäße Ausführung
  • Vom Wasserberechtigten muss die Ausführung der Anlage der zuständigen Behörde schriftlich angezeigt werden. Mit dieser Anzeige übernimmt der Wasserberechtigte gegenüber der Behörde die Verantwortung für die bewilligungsgemäße und fachtechnisch ordnungsgemäße Ausführung der Anlage einschließlich der Einhaltung der vorgeschriebenen Auflagen und Nebenbestimmungen.
  • Es folgt kein Überprüfungsbescheid.
  • Vorbereitung für die Bohrungen vor ORT:
    • Im Wesentlichen gehören dazu
      • Markierung der Bohrpunkte unter Berücksichtigung der Mindestabstände
      • Zufahrt für das Bohrgerät zu den Bohrpunkten möglich
      • Trinkwasser-Anschluß
  • Eigentliche Bohrung
    • Die zuständige Behörde hat Ihnen die Wasserrechtliche Erlaubnis erteilt, und Sie haben den
      Bohrtermin mit der Bohrfirma abgestimmt.
    • Mit einem Tieflader wird das ca. 10 Tonnen schwere Bohrgerät so nah wie möglich an Ihr Grundstück gefahren. Um an seinen Einsatzort zu gelangen, braucht das ca. 2,5 Meter breite und 8,0 Meter lange Gerät eine lichte Zufahrtsbreite von ca. 3 Metern. Wenn die örtlichen Verhältnisse das nicht zulassen, muss ein Spezialkran eingesetzt werden.
    •  Wenn das Bohrgerät sein Arbeits-Planum erreicht hat, wird es eingerichtet. Der Bohrturm wird mit dem Bohrgestänge und Bohrkopf bestückt und senkrecht über dem Bohrpunkt aufgestellt.
    • Somit erfolgt das eigentliche bohren.
    • Je nach Untergrund und Bodenformation werden entweder das Spülbohrverfahren oder das Hammerbohrverfahren eingesetzt.
    • Die Erdwärmesonden werden eingebracht und der Ringraum wird verpreßt
    • Die Endteufe ist erreicht. Das Bohrgestänge wird nun gezogen und die Bohrung vermessen. Bis nach der Ringraumverpressung bleibt die Hilfsverrohrung im Bohrloch. Jetzt werden die Erdwärmesonden eingebracht.
    • Die Doppel-U-Sonden bestehen aus vier HD-PE-Leitungen mit ca. 32 mm Durchmesser, von denen jeweils zwei im aufgeschweißten Sondenfuß U-förmig verbunden sind. Diese HD-PE Leitungen sind besonders langlebig und witterungsresisten
    • Eine zu protokollierende Druckprüfung an der niedergebrachten und mit Wasser gefüllten Sonde muss nachweisen, dass die Sonde funktionstüchtig ist und nicht beschädigt wurde. Danach kann der Ringraum zwischen Sondenbündel und Bohrlochwand verpresst werden. Und zwar durchgehend von unten nach oben, um Lufteinschlüsse zu vermeiden.

 

Ingenieurbüro für Montan- und Technische Geologie  

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