Grundwasserpumpenanlage


Wie erfolgt der Ablauf einer Wasser-Wasser (Grundwasser)-Wärmepumpenanlage?

Grundwasserwärmepumpenanlagen sind grundsätzlich bewilligungspflichtig. Es muss eine wasserrechtliche Bewilligung nach § 31f Wasserrechtsgesetz 1959 vorliegen, bevor man mit der Bohrung beginnt: Das Bewilligungsverfahren hat folgende Verfahrensschritte:

  • 1. Antrag auf wasserrechtliche Bewilligung mit Projektsunterlagen (3-fach)
  • 2. Überprüfung der Anzeige über ordnungsgemäße Ausführung
  • Vom Wasserberechtigten muss die Fertigstellung der Anlage der Bewilligungs-behörde schriftlich angezeigt werden. Parteien haben die Möglichkeit ihre Rechte auf Einhaltung des Bewilligungsbescheids geltend zu machen. Im Bedarfsfall oder auf Verlangen des Betreibers ist eine mündliche Verhandlung mit Lokalaugenschein erforderlich.
  • 3. Es folgt ein Bewilligungsbescheid.

 

Vorbereitung für die Bohrungen vor ORT:

  • Im Wesentlichen gehören dazu deutliche Markierung der Bohrpunkte unter Berücksichtigung der Mindestabstände
  • freie Zufahrt für das Bohrgerät zu den Bohrpunkten
  • Vorhandensein eines Wasser-Anschlusses

 

Eigentliche Bohrung

  • Die zuständige Behörde hat Ihnen die wasserrechtliche Erlaubnis erteilt, und Sie haben den Bohrtermin mit der Bohrfirma abgestimmt.
  • Wenn Sie sichergestellt haben, dass zu Baubeginn Bohrpunkmarkierung, Container für die Bohrgutentsorgung, Wasser- und Stromanschluss vorhanden sind, kann die Bohrkolonne anrücken.
  • Mit einem Tieflader wird das ca. 10 Tonnen schwere Bohrgerät so nah wie möglich an Ihr Grundstück gefahren. Um an seinen Einsatzort zu gelangen, braucht das ca. 2,5 Meter breite und 8,0 Meter lange Gerät eine lichte Zufahrtsbreite von ca. drei Metern. Wenn die örtlichen Verhältnisse das nicht zulassen, muss ein Spezialkran eingesetzt werden.
  • Wenn das Bohrgerät sein Arbeitsplanum erreicht hat, wird es eingerichtet. Der Bohrturm wird mit dem ersten Bohrgestänge und Bohrkopf bestückt und senkrecht über dem Bohrpunkt hochgestellt.
  • Jetzt wird gebohrt.
  • Je nach Untergrund und Bodenformation werden entweder das Spülbohrverfahren oder das Hammerbohrverfahren eingesetzt. Es darf dabei keine Verschmutzung des Grundwasserkörpers erfolgen. Die Bohrung ist aufgrund der relativ geringen Tiefe (meistens zwischen 10 und 20m) innerhalb eines Tages beendet und die Tauchwasserpumpe mit sonstigem Zubehör eingebaut.

 

Ingenieurbüro für Montan- und Technische Geologie  

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